Allgemein

Keinen Zutritt haben:

  • Stark alkoholisierte Personen
  • Personen mit aggressivem Verhalten

Jugendliche unter 18 Jahren: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. Jugendschutzgesetz (Auszug):

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

9 Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

  1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
  2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. …

10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden. … Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie Glasflaschen, Drogen, Waffen oder sperrigen Gegenständen ist untersagt. 

Aus Sicherheitsgründen führen wir stichprobenartig Taschen- und Personenkontrollen durch.

Bitte haltet euch an die Anweisungen des Sicherheitspersonals.

Regelungen für Freitag:

Eintritt frei.

Keinen Zutritt haben:

  • Stark alkoholisierte Personen
  • Personen mit aggressivem Verhalten

Jugendliche unter 18 Jahren: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. Jugendschutzgesetz (s. Auszug).

Für Minderjährige und empfindliche Personen empfehlen wir das Tragen von Gehörschutz.

Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie Glasflaschen, Drogen, Waffen oder sperrigen Gegenständen ist untersagt. 

Aus Sicherheitsgründen führen wir stichprobenartig Taschen- und Personenkontrollen durch.

Bitte haltet euch an die Anweisungen des Sicherheitspersonals.

Regelungen für Samstag:

Eintritt ab 19:30 Uhr nur mit gültigem Ticket.

Keinen Zutritt haben:

  • Stark alkoholisierte Personen
  • Personen mit aggressivem Verhalten Jugendliche unter 18 Jahren: Einlass mit Muttizettel, Personalausweis und Kopie des Personalausweises eines Erziehungsberechtigten. Eine Aufsichtsperson (Erziehungsbeauftragte Person) kann nur einen Jugendlichen begleiten.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen gem. Jugendschutzgesetz (s. Auszug).

Für Minderjährige und empfindliche Personen empfehlen wir das Tragen von Gehörschutz.

Die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie Glasflaschen, Drogen, Waffen oder sperrigen Gegenständen ist untersagt. Auch Tiere sind nicht erlaubt. 

Aus Sicherheitsgründen führen wir Taschen- und Personenkontrollen durch. Maximal erlaubte Taschengröße 20x30cm (Din A4).

Bitte haltet euch an die Anweisungen des Sicherheitspersonals.